Versicherungen auch im Jahr 2023 ohne Versicherungslizenz verkaufen

Ab dem 1. Januar 2023 wird man eine entsprechende Versicherungslizenz benötigen, um in Deutschland Versicherungen wie Gewährleistungsverlängerungen und Garantien zu verkaufen. In diesem Beitrag erklären wir dir, was zu dieser Gesetzesänderung geführt hat und wie du dich darauf vorbereiten kannst.

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Doch bevor wir uns mit all dem befassen, sollten wir mit den Grundlagen beginnen: 

Was ist eine Gewährleistungsverlängerung überhaupt? Eine Gewährleistungsverlängerung ist eine Vereinbarung, die den Gewährleistungszeitraum nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung um einen bestimmten Zeitraum verlängert. 

Und was ist eine Garantie? Ist dies dasselbe wie eine Gewährleistung? Nicht wirklich. Die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ werden von Verbrauchern häufig verwechselt, dabei haben sie unterschiedliche Bedeutungen. Eine Garantie ist eine freiwillige und frei gestaltbare Leistung eines Herstellers (oder in manchen Fällen eines Händlers) an den Kunden, die über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgeht. 

Generell lässt sich sagen, dass Gewährleistungen eine Angelegenheit der Händler und Garantien meist eine Angelegenheit der Hersteller sind. Händler sind gesetzlich verpflichtet, eine Gewährleistung zu gewähren, aber es steht den Herstellern frei, ob sie eine Garantie für ihre Produkte ausgeben.

Gewährleistungsverlängerungen und Garantien werden in der Regel als Opt-in verkauft, d. h. sie werden als optionale Zusatzleistung gegen eine Zusatzzahlung angeboten. Das Beste daran? Es ist eine Win-win-Situation für Händler sowie ihre Kunden. Kunden profitieren von der zusätzlichen Sicherheit, die sie durch den erweiterten Versicherungsschutz erhalten und Einzelhändler von den zusätzlichen Einnahmen, die sie durch den Verkauf erzielen.

Es gibt allerdings einen Haken: Ab dem 1. Januar 2023 darfst du als Händler deinen Kunden keine Gewährleistungsverlängerungen oder Eigengarantien mehr verkaufen, weil sich die Gesetzeslage in Deutschland geändert hat.

Was muss man als Händler beim Verkauf von Versicherungen nun beachten? 

Lange war die steuerliche Behandlung von verkauften Gewährleistungsverlängerungen und Garantien unklar, aber das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Jahr 2021 mehrere Schreiben veröffentlicht, die detailliert beschreiben, wie sie zu besteuern sind, und diese Änderungen werden am… du ahnst es schon…1. Januar 2023 in Kraft treten.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14. November 2018 (XI R 16/17) entschieden, dass die von einem Autohändler angebotene Garantie eine eigenständige Leistung ist, die auf einem Versicherungsverhältnis im Sinne des Versicherungssteuergesetzes (VersStG) beruht und damit nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit ist. Was hat ein Autohaus mit deinem Geschäft zu tun? Nach Ansicht des BMF eine ganze Menge. Die auf dem BFH-Urteil basierenden Entscheidungen gelten für alle Garantiegeber, nicht nur für Autoverkäufer.

Kurz zusammengefasst: Nach deutschem Recht sind verkaufte Gewährleistungsverlängerungen und Garantien von der Mehrwertsteuer befreit, und der Verkauf davon gilt als eigenständige Dienstleistung. Aber was bedeutet das für dich und dein Einzelhandelsgeschäft?

Nun, ab dem 1. Januar 2023 wird der Verkauf von Gewährleistungsverlängerungen und Garantien rechtlich als Versicherungsverkauf betrachtet, und Versicherungsverkäufe sind versicherungssteuerpflichtig, aber nur Unternehmen mit einer Versicherungslizenz können diese Steuer erheben. Wenn du also keine entsprechende Versicherungslizenz oder Partner mit entsprechender Lizenz hast, wirst du keine Gewährleistungsverlängerungen oder Garantien mehr verkaufen können.

Was kann man tun, um weiterhin Versicherungen anzubieten?

Option 1: Keine Gewährleistungsverlängerungen oder Garantien mehr verkaufen

Eine Option wäre es, den Verkauf von diesen Versicherungen ganz einzustellen, aber dann entgeht dir und deinen Kunden der Mehrwert, den sie mit sich bringen.

Option 2: Einpreisung von Gewährleistungsverlängerungen oder Garantien

Eine andere Option wäre es, den Preis der Versicherung (also der Gewährleistungsverlängerung oder Garantie) in deine Produktpreise zu integrieren (Einpreisung). In diesem Fall würde die Versicherung nicht mehr als Opt-in verkauft, sodass keine Versicherungssteuer anfallen würde. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Preis für die Versicherung nicht gesondert ausgewiesen wird und das Produkt nicht zu einem niedrigeren Preis „ohne Garantie“ erhältlich ist. So eine generelle Preiserhöhung könnte sich jedoch negativ auf deinen Gewinn auswirken, denn angesichts der steigenden Inflation schränken Verbraucher ihre Einkäufe bereits ein. Hohe Preise schrecken sie nochmal stärker ab.

Option 3: Mit einem externen Versicherungsanbieter als Partner zusammenarbeiten

Wenn du dich fragst, ob es einen anderen Weg gibt – haben wir gute Nachrichten für dich!

Eine Alternative wäre es, mit einem externen Versicherungsanbieter zusammenzuarbeiten. Dieser kann die versicherungssteuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten regeln, sodass du deinen Kunden weiterhin die gleichen Gewährleistungsverlängerungen sowie Garantien anbieten kannst, und zwar für die Produkte, für die es wirklich sinnvoll ist, sie anzubieten.

Der beste Partner dafür? Hakuna!

Mit Hakuna an Bord wird sich für deine Kunden nichts ändern. Du kannst weiterhin die gleichen Versicherungen für die ausgewählten Produkte anbieten, und deine Produktpreise bleiben dabei gleich. Außerdem ist es für dich völlig kostenfrei, und du erhältst sogar eine Provision für jede verkaufte Versicherung.

Hakuna ist ein gem. §34d GewO lizenzierter und spezialisierter Anbieter für Produktschutz-Lösungen. Unsere Lösungen sind einfach zu nutzen und zu integrieren und lassen sich vollständig an dein Branding und deine CI anpassen. Wir lassen dich entscheiden, welche Produkte geschützt werden sollen.

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